Busfahrpläne
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EHRENREICH
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FEUERER
Busfahrkarten
Schüler, die einen Schulweg von mindestens 2 km von ihrem Wohnort entfernt zur Schule haben, haben ein Anrecht auf Beförderung. Der Berechtigungsausweis wird den Schülern über die Klassenleiterin ausgehändigt.
Wenn Ihr Kind mit dem Bus fahren soll, obwohl Sie weniger als 2 km von der Schule entfernt wohnen, erhalten Sie direkt beim Busfahrer eine kostenpflichtige Busfahrkarte.
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, in welchen Bus es steigen soll (Beschilderung!) und zeigen Sie ihm genau, an welcher Haltestelle es aussteigen muss.